ICP-Hörgeräte

Als Hör­akus­ti­ker sor­gen wir nicht nur dafür, dass unse­re Kun­den bes­ser hören, son­dern auch dafür, dass dies so bleibt.

ICP-Hör­ge­rät mit spe­zi­ell ent­wi­ckel­tem Lärm­ar­beits­platz­pro­gramm.
Zulas­sung nach den PSA-Richt­li­ni­en
sowie der DIN EN 352–2
Foto: © Hörluchs 

Eine ICP-Ver­sor­gung ist viel mehr als nur ein Hör­ge­rät. Es stellt eine indi­vi­du­ell ange­pass­te „Per­sön­li­che Schutz­aus­rüs­tung“ (PSA) dar und wird in allen Berei­chen, in denen Gehör­schutz­pflicht besteht, getra­gen. Damit kann die Kom­mu­ni­ka­ti­ons­fä­hig­keit am Lärm-Arbeits­platz ermög­licht und das Hören von Warn­si­gna­len trotz Hör­ver­lust sicher­ge­stellt wer­den. Um mit ICP ver­sorgt wer­den zu kön­nen, muss eine berufs­be­ding­te oder ander­wei­tig erwor­be­ne Hör­min­de­rung vor­lie­gen. Nur der Betriebs­arz­tes kann hier­für eine ent­spre­chen­de Ver­ord­nung aus­stel­len. Für Arbeits­ge­ber und die zu Ver­sor­gen­den sind ICP-Hör­ge­rä­te kostenfrei.

Wir sind ein geprüf­ter und zer­ti­fi­zier­ter ICP-Fach­be­trieb. Nur als sol­cher darf man ICP-Hör­ge­rä­te anpas­sen und kann die erfor­der­li­chen Mes­sun­gen zur Funk­ti­ons­prü­fung an Ihrem Arbeits­platz durchführen.

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