Als Hörakustiker sorgen wir nicht nur dafür, dass unsere Kunden besser hören, sondern auch dafür, dass dies so bleibt.
Eine ICP-Versorgung ist viel mehr als nur ein Hörgerät. Es stellt eine individuell angepasste „Persönliche Schutzausrüstung“ (PSA) dar und wird in allen Bereichen, in denen Gehörschutzpflicht besteht, getragen. Damit kann die Kommunikationsfähigkeit am Lärm-Arbeitsplatz ermöglicht und das Hören von Warnsignalen trotz Hörverlust sichergestellt werden. Um mit ICP versorgt werden zu können, muss eine berufsbedingte oder anderweitig erworbene Hörminderung vorliegen. Nur der Betriebsarztes kann hierfür eine entsprechende Verordnung ausstellen. Für Arbeitsgeber und die zu Versorgenden sind ICP-Hörgeräte kostenfrei.
Wir sind ein geprüfter und zertifizierter ICP-Fachbetrieb. Nur als solcher darf man ICP-Hörgeräte anpassen und kann die erforderlichen Messungen zur Funktionsprüfung an Ihrem Arbeitsplatz durchführen.
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